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Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten

Auf dieser Seite:

Einführung in die Web-Barrierefreiheit
Allgemeine Grundsätze
Verantwortlichkeiten
Wie Sie Ihre Inhalte barrierefrei gestalten
Ausnahmen
Möchten Sie unsere Hilfe, um Ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten?

Einführung in die Web-Barrierefreiheit

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die wichtigste Vorschrift in Deutschland zur Regelung der Web-Barrierefreiheit. Sie basiert auf der EU-Richtlinie zu diesem Thema und soll die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und Apps sicherstellen – das bedeutet, dass jede Person, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, in der Lage sein wird, öffentliche Webseiten und Apps auf gleicher Ebene wie alle anderen zu nutzen und zu navigieren.

Auf einer übergeordneten Ebene bedeutet dies:

- Webseiten und/oder Apps entsprechen dem WCAG 2.1 Level AA Standard
- Hinzufügen einer öffentlichen Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite
- Vorhandensein eines klaren Feedback- und Reaktionsprozesses für Bürger
- Regelmäßige Tests der Barrierefreiheit, um eine kontinuierliche Einhaltung sicherzustellen
- Angemessene Schulung des verantwortlichen Personals
- Transparente Dokumentation von Prozessen, Feedback usw.

Allgemeine Prinzipien

Als Ergänzung zu den konkreteren Richtlinien, die weiter unten aufgeführt sind, können einige allgemeine Prinzipien als gute Orientierung für die Arbeit mit der Web-Barrierefreiheit auf Ihrer ChurchDesk-Webseite dienen. Diese beinhalten, dass die Webseite und ihr Inhalt:

Wahrnehmbar - Jeder sollte in der Lage sein, auf alle Inhalte zuzugreifen (sehen und hören).
Bedienbar - Die Navigation sollte für alle möglich sein, einschließlich der Option, ohne Maus zu navigieren.
Verstehbar - Einfache und vorhersehbare Inhalte.
Robust - Sollte mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln/Technologien kompatibel sein.

Verantwortlichkeiten

ChurchDesk ist verantwortlich für und kümmert sich um alle technischen Anforderungen, z. B. die Navigation ohne Maus. Die Kirchen sind jedoch für die Barrierefreiheit aller Inhalte auf der Website verantwortlich.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website den Standard erfüllt oder nicht, empfehlen wir, diese kostenlos zu testen (z. B. mit diesem Tool). Es ist nicht nötig, ein externes Unternehmen für diesen Test zu bezahlen, da dies unnötig und teuer wäre. Der kostenlose Test reicht aus.

Wie man seine Inhalte webzugänglich macht
Text & Bilder - Die richtigen Größen müssen angewendet werden, die korrekte Taxonomie (z. B. H1, H2, H3…) und alternativer Text zu Bildern hinzugefügt werden (siehe unten, wie).![](https://storage.crisp.chat/users/helpdesk/website/be3725c5cc2ea800/bildschirmfoto-2025-02-19-um-1_1hcl76y.png)

Video- oder Audio-Inhalte - Untertitel oder Transkripte müssen hinzugefügt werden (siehe unten für Ausnahmen).
Formulare & Buttons - Klare Beschriftungen sollten angewendet werden, und Fehlermeldungen sollten verständlich und leicht zugänglich sein.
Dokumente - PDFs sollten richtig formatiert sein (gescannte Dokumente entsprechen normalerweise nicht dem Standard).
Dokumente - PDFs sollten richtig formatiert sein (gescannte Dokumente entsprechen normalerweise nicht dem Standard).
Kontrast - Der Kontrast für Inhaltselemente sollte den Standards von 4.5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (über 14 pt. fett oder 18 pt. regulär) sowie für grafische Objekte, Buttons, Formulareingabefelder und Symbole entsprechen.
Veröffentlichte Erklärung & Feedback-Mechanismen - Eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit sollte auf der Website der Kirche veröffentlicht werden, zusammen mit einem klaren und zugänglichen Verfahren für Feedback von Nutzern.

Ausnahmen Es gibt mehrere Ausnahmen von den oben genannten Anforderungen. Dazu gehören:

Alte und/oder archivierte Inhalte - Wenn Sie nicht-essentielle Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, haben, sind diese Inhalte von der Einhaltung des Standards ausgenommen. Das Gleiche gilt für archivierte Inhalte/Dateien.
Live-Audio oder -Video - Ausgenommen, wenn der Aufwand, diesen zugänglich zu machen, eine vergleichsweise große Menge an Arbeit erfordert.
Drittanbieter-Inhalte - Dies sind Inhalte, die die Kirche nicht kontrolliert (z. B. auf der Website eingebettete Karten).

Möchten Sie, dass wir Ihnen helfen, Ihre Inhalte barrierefrei zu machen?

Es ist für Kirchen durchaus möglich, ihre Website selbst barrierefrei zu gestalten, aber viele Kirchen haben sich bereits dafür entschieden, uns diese Aufgabe zu überlassen – meist, um nicht die Zeit dafür aufzuwenden und/oder um sicherzustellen, dass alles korrekt erledigt wird.

Bis zum 1. Juni 2025 gewähren wir einen Rabatt von 25%, um allen einen guten Start zu ermöglichen.

Nachdem die Website barrierefrei gemacht wurde, ist die Kirche dafür verantwortlich, das Compliance-Niveau aktuell zu halten.

Weitere Informationen zu unserem Service für Web-Barrierefreiheit sowie die Möglichkeit, den Service direkt zu bestellen, finden Sie hier.

Aktualisiert am: 21/02/2025

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