Artikel über: Webseite

Wie Sie Ihre Website barrierefrei gestalten

Auf dieser Seite:
Einführung in die Web-Barrierefreiheit
Allgemeine Grundsätze
Verantwortlichkeiten
Technische Updates veröffentlichen
Ausnahmen
Barrierefreiheitserklärung
Erforderliche inhaltliche Schritte
Erforderliche praktische Schritte
Möchten Sie unsere Hilfe, um Ihre Inhalte barrierefrei zu gestalten?


__Einführung in die Web-Barrierefreiheit__



Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) ist die wichtigste Vorschrift in Deutschland zur Regelung der Web-Barrierefreiheit. Sie basiert auf der EU-Richtlinie zu diesem Thema und soll die Barrierefreiheit öffentlicher Webseiten und Apps sicherstellen – das bedeutet, dass jede Person, unabhängig von ihren individuellen Voraussetzungen, in der Lage sein wird, öffentliche Webseiten und Apps auf gleicher Ebene wie alle anderen zu nutzen und zu navigieren.

Auf einer übergeordneten Ebene bedeutet dies:

Webseiten und/oder Apps entsprechen dem WCAG 2.1 Level AA Standard
Hinzufügen einer öffentlichen Erklärung zur Barrierefreiheit auf Ihrer Webseite
Vorhandensein eines klaren Feedback- und Reaktionsprozesses für Bürger
Regelmäßige Tests der Barrierefreiheit, um eine kontinuierliche Einhaltung sicherzustellen
Angemessene Schulung des verantwortlichen Personals
Transparente Dokumentation von Prozessen, Feedback usw.

__Allgemeine Prinzipien__



Als Ergänzung zu den konkreteren Richtlinien, die weiter unten aufgeführt sind, können einige allgemeine Prinzipien als gute Orientierung für die Arbeit mit der Web-Barrierefreiheit auf Ihrer ChurchDesk-Webseite dienen. Diese beinhalten, dass die Webseite und ihr Inhalt:

Wahrnehmbar - Jeder sollte in der Lage sein, auf alle Inhalte zuzugreifen (sehen und hören).
Bedienbar - Die Navigation sollte für alle möglich sein, einschließlich der Option, ohne Maus zu navigieren.
Verstehbar - Einfache und vorhersehbare Inhalte.
Robust - Sollte mit aktuellen und zukünftigen Hilfsmitteln/Technologien kompatibel sein.

__Verantwortlichkeiten__



ChurchDesk ist verantwortlich für und kümmert sich um alle technischen Anforderungen, z. B. die Navigation ohne Maus. Die Kirchen sind jedoch für die Barrierefreiheit aller Inhalte auf der Website verantwortlich.

Falls Sie sich nicht sicher sind, ob Ihre Website den Standard erfüllt oder nicht, empfehlen wir, diese kostenlos zu testen (z. B. mit diesem Tool). Es ist nicht nötig, ein externes Unternehmen für diesen Test zu bezahlen, da dies unnötig und teuer wäre. Der kostenlose Test reicht aus.

__Technische Updates veröffentlichen__



Nachdem wir die Barrierefreiheits-Anpassungen am Design Ihrer Webseite umgesetzt haben, ist es notwendig, dass Sie die Webseite einmalig neu veröffentlichen, damit diese Änderungen sichtbar werden.

__Ausnahmen__



Es gibt mehrere Ausnahmen von den oben genannten Anforderungen. Dazu gehören:

Alte und/oder archivierte Inhalte - Wenn Sie nicht-essentielle Inhalte, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden, haben, sind diese Inhalte von der Einhaltung des Standards ausgenommen. Das Gleiche gilt für archivierte Inhalte/Dateien.
Live-Audio oder -Video - Ausgenommen, wenn der Aufwand, diesen zugänglich zu machen, eine vergleichsweise große Menge an Arbeit erfordert.
Drittanbieter-Inhalte - Dies sind Inhalte, die die Kirche nicht kontrolliert (z. B. auf der Website eingebettete Karten).

__Barrierefreiheitserklärung__



Ein Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Website ist die Veröffentlichung einer aktuellen Barrierefreiheitserklärung. Diese muss für alle Besucher:innen Ihrer Website zugänglich sein.
Im Folgenden Artikel erklären wir, wie Sie eine solche Erklärung erstellen und auf Ihrer Website veröffentlichen können: Erstellen und veröffentlichen der Barrierefreiheitserklärung für die Website

__Erforderliche inhaltliche Schritte__



Text & Bilder - Die richtigen Größen müssen angewendet werden, die korrekte Taxonomie (z. B. H1, H2, H3…) und alternativer Text zu Bildern hinzugefügt werden (siehe unten, wie).
Video- oder Audio-Inhalte - Untertitel oder Transkripte müssen hinzugefügt werden (siehe unten für Ausnahmen).
Formulare & Buttons - Klare Beschriftungen sollten angewendet werden, und Fehlermeldungen sollten verständlich und leicht zugänglich sein.
Dokumente - PDFs sollten richtig formatiert sein (gescannte Dokumente entsprechen normalerweise nicht dem Standard).
Kontrast - Der Kontrast für Inhaltselemente sollte den Standards von 4.5:1 für normalen Text und 3:1 für großen Text (über 14 pt. fett oder 18 pt. regulär) sowie für grafische Objekte, Buttons, Formulareingabefelder und Symbole entsprechen.
Veröffentlichte Erklärung & Feedback-Mechanismen - Eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit sollte auf der Website der Kirche veröffentlicht werden, zusammen mit einem klaren und zugänglichen Verfahren für Feedback von Nutzern.

__Erforderliche praktische Schritte__


Hier finden Sie weitere Artikel um praktische Schritte zu machen:
Navigieren Sie mit der Tastatur durch das Dropdown-Menü
Globale Farben - Wie man die Farben einer Website ändert
Alt-Texte für Bilder einfügen
Erstellen und veröffentlichen der Barrierefreiheitserklärung für die Website
Wie füge ich einen Link in die Fußzeile meiner Webseite ein? (z.B. für die Erklärung zur Barrierefreiheit)


__Möchten Sie, dass wir Ihnen helfen, Ihre Inhalte barrierefrei zu machen?__



Es ist für Kirchen durchaus möglich, ihre Website selbst barrierefrei zu gestalten, aber viele Kirchen haben sich bereits dafür entschieden, uns diese Aufgabe zu überlassen – meist, um nicht die Zeit dafür aufzuwenden und/oder um sicherzustellen, dass alles korrekt erledigt wird.

Nachdem die Website barrierefrei gemacht wurde, ist die Kirche dafür verantwortlich, das Compliance-Niveau aktuell zu halten.

Weitere Informationen zu unserem Service für Web-Barrierefreiheit sowie die Möglichkeit, den Service direkt zu bestellen, finden Sie hier.


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Aktualisiert am: 03/06/2025

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