Erstellen und veröffentlichen der Barrierefreiheitserklärung für die Website

Ein Bestandteil der gesetzlichen Anforderungen an eine barrierefreie Website ist die Veröffentlichung einer aktuellen Barrierefreiheitserklärung. Diese muss für alle Besucher:innen Ihrer Website zugänglich sein.
Im Folgenden erklären wir, wie Sie eine solche Erklärung erstellen und auf Ihrer Website veröffentlichen können.

Inhalt und empfohlener Aufbau der Barrierefreiheitserklärung


Da es kein einheitliches Format für eine Barrierefreiheitserklärung gibt, sollten bestimmte Inhalte auf jeden Fall enthalten sein. Wir empfehlen, folgende Punkte aufzunehmen:

1. Selbstverpflichtung zur Barrierefreiheit


Geben Sie eine offizielle Erklärung ab, dass Ihre Organisation sich zur Einhaltung der geltenden gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit verpflichtet.

2. Status der Barrierefreiheit & angewendeter Standard


Nennen Sie den angestrebten Standard, z. B. WCAG 2.1 Level AA, und geben Sie den aktuellen Umsetzungsstatus an – mit einer der folgenden Optionen:

Vollständig konform
Teilweise konform
Nicht konform

3. Nicht barrierefreie Inhalte / bekannte Einschränkungen


Beschreiben Sie, welche Inhalte aktuell nicht barrierefrei sind, und geben Sie – wenn möglich – eine kurze Begründung.

4. Ergriffene Maßnahmen und geplante Verbesserungen


Erläutern Sie, welche Maßnahmen Sie bereits ergriffen haben und welche Sie in Zukunft planen, um die Barrierefreiheit Ihrer Website zu verbessern. Ergänzen Sie möglichst einen Zeitplan.

5. Datum der Erstellung und letzter Stand


Geben Sie das Erstellungsdatum der Erklärung an sowie das Datum der letzten Überprüfung bzw. Aktualisierung. In der Regel wird eine jährliche Überarbeitung empfohlen.

6. Rückmeldemöglichkeit & Kontaktinformationen


Stellen Sie sicher, dass Besucher:innen Sie bei Fragen oder Hinweisen zur Barrierefreiheit erreichen können. Geben Sie dazu eine direkte Kontaktmöglichkeit an (z. B. E-Mail-Adresse, Telefonnummer oder Kontaktformular) – idealerweise auch die zuständige Person oder Stelle in Ihrer Organisation.

7. Verfahren zur Durchsetzung der Barrierefreiheit (Schlichtungsverfahren)


Je nach kirchlicher Struktur sollten Sie hier Informationen ergänzen, an welche externe Stelle sich Personen wenden können, wenn sie mit Ihrer Rückmeldung nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten.

8. Evaluierungsmethode


Beschreiben Sie, wie die Barrierefreiheit Ihrer Website geprüft wurde – z. B. durch eine Selbsteinschätzung oder durch eine externe Überprüfung (z. B. durch ChurchDesk).

Wir empfehlen, die Barrierefreiheitserklärung als eigene Seite auf Ihrer Website zu veröffentlichen und im Footer (Fußzeile) aller Seiten gut sichtbar zu verlinken.

Aktualisiert am: 13/05/2025

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