Copyright - Nutzung des Urheberrechts
Dieser Artikel erklärt, wie Sie Urheberrechtsinformationen für Bilder in ChurchDesk hinterlegen können, insbesondere für Inhalte, die auf Ihrer Website oder in Blogbeiträgen öffentlich sichtbar sind. Erfahren Sie, welche Pflichtfelder beachtet werden müssen und wie Sie sicherstellen, dass Sie nur rechtlich einwandfreies Bildmaterial verwenden.
Sofern fremde (Symbol-)Bilder für Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation nach außen, öffentliche Veranstaltungen, Gemeindearbeit und damit zusammenhängende Erstellungen von Materialien sowie Veröffentlichungen oder zu sonstigen öffentlichen Zwecken verwendet werden, muss sichergestellt sein, dass die notwendigen Nutzungsrechte für betreffende Bilder gegeben sind.
Nicht-eigene Bilder dürfen nur dann genutzt werden, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt, z. B. infolge des Erwerbs der Nutzungsrechte über lizenzierte Bilddatenbanken (bspw. iStock, Adobe Stock, Shutterstock), nach ausdrücklicher Freigabe durch den Urheber bzw. Rechteinhaber oder bei Nutzung von Bildern unter einer Lizenz, die eine freie Verwendung erlaubt (bspw. Creative Commons unter Einhaltung spezieller Nutzungsbedingungen!).
Bilder aus dem Internet dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden, da diese urheberrechtlich geschützt sein könnten. Das Nutzen von Bildern ohne entsprechende Nutzungsrechte stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann rechtliche Konsequenzen, wie Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen, nach sich ziehen. Im Zweifel sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen vor der Verwendung bzw. Veröffentlichung des Bildmaterials gänzlich geklärt werden. Dies betrifft gleichermaßen die Nutzung von fremden Texten, Musikwerken, Filmen etc.
Dieser Artikel ist nicht mit einer Rechtsberatung gleichzusetzen und dient lediglich als Empfehlung.
Bei Bildern, die für folgende Funktionen genutzt werden, müssen in ChurchDesk Informationen zu den Bildrechten hinterlegt werden. Es handelt sich um Pflichtfelder, da Inhalte öffentlich auf der Webseite einsehbar gemacht werden können.
Blogbeiträge
Newesletter
Kalendereinträge
Um in Blogbeiträgen und Kalendereinträgen Bilder zu verwenden können Sie diese zuvor mit der Sichtbarkeit öffentlich im Gruppenmodul hochladen. Hier haben wir einen ausführlichen Artikel dazu. Die Bildrechte tragen Sie an folgender Stelle ein:

Natürlich können Sie auch weiterhin Bilder direkt in einem Kalendereintrag:

oder einem Blogbeitrag hochladen:

Die Bildrechte können Sie dann ganz einfach in der Eingabemaske hinterlegen. Gleiches gilt auch für Bilder in Newslettern.

Diese Ansicht ist sowohl im Kalender, bei Blogeinträgen als auch bei Newlettern gleich. Die hinterlegten Informationen finden Sie anschließend wiederum ebenfalls in denen durch den Upload im Gruppenmodul hinterlegten Dateien wieder.
Schlagworte: Copyright, Bildrechte, Nutzungsrechte, Urheberrecht, Lizenzen, Bilder, Blogbeiträge, Kalender, Medienrecht
Urheberrechtliche Hinweise zur Nutzung von fremdem Bildmaterial
Sofern fremde (Symbol-)Bilder für Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation nach außen, öffentliche Veranstaltungen, Gemeindearbeit und damit zusammenhängende Erstellungen von Materialien sowie Veröffentlichungen oder zu sonstigen öffentlichen Zwecken verwendet werden, muss sichergestellt sein, dass die notwendigen Nutzungsrechte für betreffende Bilder gegeben sind.
Nicht-eigene Bilder dürfen nur dann genutzt werden, wenn eine ausdrückliche Erlaubnis vorliegt, z. B. infolge des Erwerbs der Nutzungsrechte über lizenzierte Bilddatenbanken (bspw. iStock, Adobe Stock, Shutterstock), nach ausdrücklicher Freigabe durch den Urheber bzw. Rechteinhaber oder bei Nutzung von Bildern unter einer Lizenz, die eine freie Verwendung erlaubt (bspw. Creative Commons unter Einhaltung spezieller Nutzungsbedingungen!).
Bilder aus dem Internet dürfen nicht ohne Weiteres verwendet werden, da diese urheberrechtlich geschützt sein könnten. Das Nutzen von Bildern ohne entsprechende Nutzungsrechte stellt eine Verletzung des Urheberrechts dar und kann rechtliche Konsequenzen, wie Abmahnungen und hohe Schadensersatzforderungen, nach sich ziehen. Im Zweifel sollten die rechtlichen Rahmenbedingungen vor der Verwendung bzw. Veröffentlichung des Bildmaterials gänzlich geklärt werden. Dies betrifft gleichermaßen die Nutzung von fremden Texten, Musikwerken, Filmen etc.
Dieser Artikel ist nicht mit einer Rechtsberatung gleichzusetzen und dient lediglich als Empfehlung.
Einstellungen zu Bildrechten in ChurchDesk
Bei Bildern, die für folgende Funktionen genutzt werden, müssen in ChurchDesk Informationen zu den Bildrechten hinterlegt werden. Es handelt sich um Pflichtfelder, da Inhalte öffentlich auf der Webseite einsehbar gemacht werden können.
Blogbeiträge
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Kalendereinträge
Bildrechte in den Dateien im Gruppenmodul hinterlegen
Um in Blogbeiträgen und Kalendereinträgen Bilder zu verwenden können Sie diese zuvor mit der Sichtbarkeit öffentlich im Gruppenmodul hochladen. Hier haben wir einen ausführlichen Artikel dazu. Die Bildrechte tragen Sie an folgender Stelle ein:

Bildrechte direkt in einer Veranstaltung, einem Blogbeitrag oder dem Newsletter hinterlegen
Natürlich können Sie auch weiterhin Bilder direkt in einem Kalendereintrag:

oder einem Blogbeitrag hochladen:

Die Bildrechte können Sie dann ganz einfach in der Eingabemaske hinterlegen. Gleiches gilt auch für Bilder in Newslettern.

Diese Ansicht ist sowohl im Kalender, bei Blogeinträgen als auch bei Newlettern gleich. Die hinterlegten Informationen finden Sie anschließend wiederum ebenfalls in denen durch den Upload im Gruppenmodul hinterlegten Dateien wieder.
Schlagworte: Copyright, Bildrechte, Nutzungsrechte, Urheberrecht, Lizenzen, Bilder, Blogbeiträge, Kalender, Medienrecht
Aktualisiert am: 16/06/2025
Danke!